Renaturierungen an kleinen Gewässern
Für die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung, die auch die Pflege und Entwicklung umfasst, und deren Ausbau nach dem Bayerischen Wassergesetz sind Pflichtaufgaben der Gemeinden und Städte, sowie von Wasser- und Bodenverbänden, die diese im Rahmen der wasserrechtlichen Vorgaben wahrnehmen. Sie werden von den Gewässer-Nachbarschaften und vom Wasserwirtschaftsamt unterstützt.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden finanziell nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas).
Gewässernachbarschaften
Die Gewässer-Nachbarschaften helfen durch regelmäßige Nachbarschaftstage die konkreten fachlichen Bedürfnisse und Anliegen der Unterhaltsverpflichteten an Gewässern dritter Ordnung zu behandeln und fördern den Informationsaustausch.
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