Gewässerentwicklungskonzepte
Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) an staatlichen Gewässern sind inhaltlich mit der zuständigen Naturschutzbehörde, der Fachberatung für Fischerei bzw. in Auwaldgebieten auch mit dem Amt für Land- und Forstwirtschaft abgestimmt. Spezielle Anforderungen nach der EG-Vogelschutzrichtlinie bzw. EG-Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (Natura 2000 Gebiete) werden in die GEK integriert, sobald die entsprechenden Managementpläne vorliegen. Bis dahin steht die konkrete Umsetzung einzelner Maßnahmen aus der GEK unter dem Vorbehalt der Verträglichkeit mit den Natura-2000-Schutzgebieten.
Bei dem zum Teil in den GEK dargestellten Grunderwerb handelt es sich um den gesamten Flächenbedarf für alle Maßnahmenvorschläge. Dieser konkretisiert sich jedoch erst, wenn Maßnahmen zur Umsetzung vorgesehen sind.
Die Internetpräsentation enthält aktuelle GEK ab dem Jahr 2001. Aus Gründen der Übersicht beschränkt sich das Angebot auf die planerische Darstellung von Zielen und Maßnahmen. Der Bearbeitungsmaßstab ergibt sich im Wesentlichen aus der Gewässergröße und dem Umfang des Planungsgebietes. Zur Erstellung der GEK wurden Daten der Bayerischen Landesvermessungsverwaltung verwendet. Dementsprechend ist der Quellvermerk auf den Karten zu beachten.
Umsetzungskonzepte im Zuständigkeitsbereichg des Wasserwirtschaftsamtes Weiden
Gewässerentwicklungskonzept | Abschnitt (Fluss-km) |
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Naab - PDF | von 26 bis 48; Abschnitt Süd |
Naab - PDF | von 48 bis 71; Abschnitt Mitte |
Naab - PDF | von 71 bis 91; Abschnitt Nord |
Regen - PDF | von 29 bis 35,2; Abschnitt 1 |
Regen - PDF | von 35,2 bis 40,4; Abschnitt 2 |
Regen - PDF | von 40,4 bis 45; Abschnitt 3 |
Haidenaab - PDF | von 0 bis 14,5; Abschnitt 1 und 2 |
Haidenaab - PDF | von 14,5 bis 24,8; Abschnitt 3, 4 und 5 |