Variantenfindung und Planungsgrundsätze aus der Vorplanung
Der Planungsprozess für den ökologischen Ausbau der Creußen ist in verschiedene Planungsstufen unterteilt. Er beginnt zunächst mit der Erstellung einer Vorplanung in der verschiedene grundsätzliche Lösungsvarianten für das Projekt untersucht, eine Vorzugsvariante ermittelt und eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese Vorplanung stellt den festgelegten Rahmen aller weiteren Planungen dar udn wird Ihnen auf dieser Seite erläutert.
Beschreibung der untersuchten Varianten
Das Wasserwirtschaftsamt Weiden hat im Juni 2019 das Planungsbüro Schlegel aus München mit der Objektplanung für den "Ökologischen Ausbau der Creußen bei Tremmersdorf" beauftragt.
Übersicht der Varianten aus der Vorplanung
1) Gewässeraufteilung oberhalb des Wehres an der oberen Brücke
2) Gewässeraufteilung beim Wehr (nur teilweises Schleifen des Wehres)
3) Gewässeraufteilung unterhalb des Wehres
Hinweis: Die Variante 3 wurde nicht länger betrachtet, da eine Gewässeraufteilung unterhalb des Wehres aufgrund des Höhenunterschieds zwischen Creußen und Mühlbach technisch nicht mölgich ist.
Variante 1
Die Variante 1 sieht einen vollständigen Rückbau des Wehres vor, um ein abflusswirksames Gefälle zu generieren. Dadurch wird die Durchgängigkeit der Creußen wiederhergestellt. Um den dann eingetretenen Höhensprung der Sohle der Creußen gegenüber dem höher liegenden Zulauf zum Mühlbach zu kompensieren, muss die Gewässeraufteilung bereits ab der Brücke beim westlichen Ortseingang erfolgen. Als Folge davon entstehen in der Ortsmitte im derzeit breiten Gewässerquerschnitt auf unterschiedlichen Höhenniveaus zwei parallel nebeneinander verlaufende Fließgewässergerinne. Das stärkere Wasserspiegelgefälle erhöht die Schleppspannung, sodass die im Wasser mitgeführten Feinsedimente nicht liegen bleiben.
Daneben wird das derzeit im Staubereich bis 35 m breite Gewässerbett der Creußen im Gewässerquerschnitt zur Wehranlage hin auf ca. 4-5 m Breite eingeengt. Der Wasserlauf wird strukturreich und leicht mäandrierend ausgebaut. Dadurch verändert das Gewässer seinen Staucharakter hin zu einem deutlich dynamischeren Fließgewässer.
Variante 2
Die Variante 2 sieht ein Schleifen des Wehres (Absenkung der Wehrhöhe) um 40 cm vor. Dies hat zur Folge, dass sich zwar das Wasserspiegelgefälle, nicht aber das Gefälle in der Creußen bis zum Wehr, ändert. Um das Absinken des Wasserspiegels am Wehr zu kompensieren, wird der Verlauf des Mühlgrabens auf einer Länge von ca. 200 m nachgegraben, um eine ausreichende mittlere Fließtiefe dauerhaft zu gewährleisten. Die Schwelle zum Mühlgraben sinkt dadurch um ca. 60 cm ab. Der Zulauf zu diesem Gewässer III. Ordnung ist auf diesem Weg weiterhin ungehindert möglich. Der Übergang zur neuen Creußen am Wehr wird mit einer Sohlrampe ausgebildet.
Details zur Variante 2a (Vorzugsvariante)
Bei der Variante 2a wird die Wehrkrone von 417,85 m NHN auf eine Höhe von 417,45 m NHN abgesenkt, wodurch der Wasserspiegel im Bereich des Wehres bei mittleren Abflüssen um etwa 30 cm tiefer liegt. Dadurch soll das Wasserspiegelgefälle und damit auch die Fließgeschwindigkeit in der Creußen erhöht werden. Der Übergang vom verbleibenden Wehr zum Flussbett der neuen Creußen wird mit einer Sohlrampe mit einem Gefälle von ca. 1:10 ausgebildet, beginnend von der abgesenkten Wehrkrone auf Höhe 417,45 m NHN bis zur Flusssohle der neuen Creußen etwa auf Höhe 415,70 m NHN.
Durch die Absenkung der Wehrkrone sinkt der Wasserspiegel auch beim Zulauf in den Mühlbach. Dies hat zur Folge, dass die Sohle des Mühlbachs ausgehend von der Einlaufschwelle auf einer Länge von ca. 200 m auf eine Höhe von 417,2 m NHN abgegraben werden muss, um eine ausreichende mittlere Fließtiefe zu gewährleisten. Ebenso muss die Schwelle im Einlaufbereich des Mühlbachs um 60 cm auf 417,00 m NHN abgesenkt werden.
Details zur Variante 2b
Bei der Variante 2b wird das Wehr bis zur Oberwassersohle auf Höhe 416,85 m NHN geschliffen. Dadurch wird der Wasserspiegel im Bereich des Wehres stärker abgesenkt als bei der Variante 2a. Das Sohlgefälle der Creußen wird analog zur Variante 2a bis zum Sohlabsturz nicht verändert. Der Übergang vom Sohlabsturz zum Flussbett der neuen Creußen wird ebenfalls mit einer Sohlrampe mit einem Gefälle von ca. 1:10 ausgebildet, beginnend von der Oberwassersohle des geschliffenen Wehres auf Höhe 416,58 m NHN bis zur Flusssohle der neuen Creußen etwa auf Höhe 415,70 m NHN.
Da sich der Zulauf des Mühlbachs auf einem höheren Niveau befindet, müsste auch bei dieser Variante analog zur Variante 1 die Gewässeraufteilung oberhalb des Wehres mit einem Teilungsbauwerk erfolgen. Mit einer hydraulischen Berechnung wird geprüft, wo der erforderliche Wasserspiegel für eine Gewässeraufteilung vorhanden ist. Anschließend wird die Lage der Gewässeraufteilung festgelegt.
Abschluss der Vorplanung (Stand: 10. November 2020)
In der Abwägung der beiden Planungsvarianten stellt sich die Variante 2a als Vorzugsvariante heraus, die im Gemeinderat beschlossen wurde:
Gemeinderatsbeschluss im November 2020 Im Oktober 2020 konnte die Vorplanung zum "Ökologischen Ausbau der Creußen bei Tremmersdorf" abgeschlossen werden. In der Sitzung vom 12.11.2020 wurde die Planung in der Bürgerhalle in Tremmersdorf dem Gemeinderat und den interessierten Bürgern vorgestellt.
Fast einstimmig wurde nachfolgender Beschluss gefasst:
"Der Gemeinderat der Gemeinde Speinshart spricht sich für den ökologischen Ausbau der Creußen in Tremmersdorf durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden aus. Ebenso befürwortet die Gemeinde, dass die Creußen in Tremmersdorf erlebbarer gestaltet und die Sedimentationsneigung im Gewässer verringert werden. Die Gemeinde wird den Maßnahmenträger im weiteren Planungsprozess und bei der Umsetzung aktiv unterstützen. Das Wasserwirtschaftsamt Weiden wird gebeten, die Interessen der Gemeinde Speinshart im weiteren Verfahren bestmöglich zu berücksichtigen und die anstehende Entwurfsplanung eng abzustimmen. Auch die direkt betroffenen Anwohner werden eng eingezogen".
Nach Abschluss der Vorplanung folgt nun die Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit einer engen Bürgerbeteiligung.
Übersicht der geplanten Maßnahmen
Zur Erreichung der genannten Planungsziele wurden in der Vorplanung die folgenden grundsätzlichen Maßnahmen festgelegt:
- Schaffung einer vielfältig strukturierten Creußen durch Einbau von z.B. Wurzelstöcken, Störsteinen, Kurzbuhnen etc. und Beschattung des Gewässers dort, wo die sonstigen Nutzungen dies zulassen
- Vorsehen von Aufenthaltsflächen und Freizeitmöglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität der Creußen
- Schleifung der Wehranlage und Verringerung der Gewässerbreite im Ortsbereich zur Herstellung einer fließgewässertypischen Dynamik mit höheren Strömungsgeschwindigkeiten
- Schaffung einer Durchgängigkeit für Fische und andere wassergebundene Lebewesen an der Wehranlage über einen funktionierenden Fischaufstieg sowie in der Creußen selbst über die Abgabe der ökologisch erforderlichen Mindestwassermenge in das Altbett der Creußen
Das Wasserwirtschaftsamt Weiden möchte zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern von Tremmersdorf eine aus rechtlicher und haushaltstechnischer Sicht genehmigungsfähige Planung zum ökologischen Ausbau der Creußen erarbeiten.
Die vorgesehenen Maßnahmen müssen also den aktuellen Gesetzesvorgaben (z.B. Wasserhaushaltsgesetz, Bayerisches Wassergesetz, Bundes- und Bayerisches Naturschutzgesetz, Bundesbodenschutzgesetz etc.) entsprechen. Zudem ist der Freistaat Bayern im Umgang mit öffentlichen Finanzmitteln zur sparsamen und wirtschaftlichen Handlungsweise verpflichtet. Dies bedeutet, dass die in der Planung aufgezeigten Maßnahmen technisch und fachlich begründet sein müssen.
Diese genannten grundsätzlichen Maßnahmen werden in der nun anstehenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung im Rahmen einer intensiven Bürgerbeteiligung weiter ausgearbeitet und präzisiert.
Wir laden Sie dazu ein. Beteiligen Sie sich bei dem nun anstehenden, wichtigen Planungsprozess. Bringen Sie gerne Ihre Ideen und Wünsche in die Planung ein.