Gemeinde Poppenricht
Für die Gemeinde Poppenricht erweitert sich das Überschwemmungsgebiet durch das geplante Hochwasserrückhaltebecken nicht merklich. Werfen Sie einen Blick auf die Auswirkungen für Altmannshof, Speckshof und Trasslberg und informieren sich, warum sich für die Gemeinde nicht sehr viel verändern würde.
Da ein Bild mehr als tausend Worte sagt, möchten wir Sie zunächst bitten, sich die folgende Grafik näher anzuschauen.
Die gelben Flächen symbolisieren die Wasserspiegeldifferenzen zwischen dem vorhandenen Zustand und dem geplanten, sofern das geplante Hochwasserrückhaltebecken voll aufgestaut ist (dies geschieht nur bei einem hundertjährlichen Hochwasser und wäre seit Beginn der Abflussaufzeichnungen an der Vils vor über 70 Jahren noch nie der Fall gewesen).
Die unterste Fläche (Nr. 5) zeigt eine Wasserspiegeldifferenz von im Mittel 50 cm. Die zweite Fläche von unten (Nr. 4) zeigt eine Wasserspiegeldifferenz von i.M. 30 cm. Die dritte Fläche von unten (Nr. 3) zeigt eine Wasserspiegeldifferenz von i.M. 15 cm. Die nächste Fläche (Nr. 2) zeigt eine Wasserspiegeldifferenz von i.M. 8 cm. Die oberste Fläche (Nr. 1) kommt der Ortschaft Altmannshof am nächsten und zeigt eine Wasserspiegeldifferenz von nur mehr 3 cm i.M. In weißen Flächen gibt es keinen Aufstau mehr oder die Differenzen liegen unter 2 cm.
Sie sehen, dass die Gebäude in den Ortschaften Altmannshof und Speckshof durch das Hochwasserrückhaltebecken nicht zusätzlich beeinträchtigt werden.
Altmannshof, Specksdorf und Trasslberg
Nachfolgende Darstellung zeigt den Einstaubereich MIT (gefülltem) Hochwasserrückhaltebecken bei einem hundertjährlichen Hochwasser. Doch schauen Sie näher hin.
Die dunkelblaue Fläche zeigt den AKTUELLEN und GEPLANTEN Zustand. Der Einstaubereich würde sich für die Ortschaften Altmannshof, Speckshof und Trasslberg trotz Hochwasserrückhaltebecken nicht merklich verändern. Die Vilsaue ist bereits im jetzigen Zustand bei kleinen, häufigen Hochwässern breitflächig überschwemmt. Bis zu einem Abfluss von 70 m³/s in der Vils ändert sich am Überschwemmungsgebiet nichts, da die Drosselung des Abflusses und damit der Aufstau im Hochwasserrückhaltebecken erst ab diesem Abfluss beginnt.
Interessant zu wissen: das Überschwemmungsgebiet hat aufgrund der vorhandenen Topographie bei einem Abfluss von 70 m³/s eine ähnliche Ausdehnung wie bei 100 m³/s (hundertjährliches Hochwasser).
Die hellblau schraffierten Flächen zeigen den zusätzlichen Wassereinstau mit (gefülltem) Hochwasserrückhaltebecken und bei einem hundertjährlichen Hochwasser. Hier befinden sich landwirtschaftliche Flächen, die beeinträchtigt werden würden.
Weitere betroffene Flächen
Weitere betroffene Flächen sind der Bauhof, der S.V. Luitpoldhöhe Trasslberg e.V., sowie die Kleingartenanlage. Mit allen Verantwortlichen stehen wir in engem Kontakt.
Bauhof
Bauhof
Der Bauhof liegt an der äußeren Grenze des Überschwemmungsgebiets des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens und ist im Falle eines Hochwassers nur leicht betroffen.
Während der Planungen und damit einhergehenden Auswirkungen des Hochwasserrückhaltebeckens, stand die von Fachleuten errechnete Überflutung der Gebäude des Bauhofs mit einer Wassertiefe von 10 cm bis maximal 50 cm zur Diskussion.
Damit dies allerdings eintritt, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: ein hundertjährliches Hochwasser und ein Volleinstau des Hochwasserrückhaltebeckens.
Um dieser Gefahr entgegenzuwirken und den Bauhof vor Hochwasser zu schützen, wurde eine Sockelmauer geplant, die den Bauhof nordöstlich und südöstlich umschließt. Diese Schutzmauer hält das Wasser zurück und der Bauhof bleibt somit trocken.
S.V. Luitpoldhöhe Trasslberg e.V.
S.V. Luitpoldhöhe Trasslberg e.V.
Der Sportplatz des S.V. Luitpoldhöhe Trasslberg e.V. liegt sehr nah an der Vils. An warmen Tagen liefert das Gewässer eine kühle und angenehme Luft, wird jedoch bei einem Hochwasser schon heute zum Problem.
Der Sportplatz auf dem Gelände mit der Flurnummer 544 liegt im Einstaubereich des Rückhaltebeckens. Im Bereich der Vereinsgebäude, bis kurz vor der Tribüne, ist bei einem hundertjährlichen Hochwasser (wie der Name schon sagt, kommt dieses Hochwasser statistisch gesehen alle einhundert Jahre vor) mit einer Wassertiefe von 1 bis 1,5 Meter zu rechnen. Nach hinten, auf den freien Flächen (hellblauer Bereich) ist mit einer Wassertiefe von 0,5 bis 1 Meter zu rechnen.
Durch das Hochwasserrückhaltebecken würde also die maximale Wassertiefe auf dem Sportplatz von aktuell 1,30 Meter um etwa 20 cm auf 1,50 Meter steigen. Allerdings gelten diese errechneten Wassertiefen auch nur dann, wenn das Hochwasserrückhaltebecken in Betrieb genommen werden muss und sich das Wasser voll aufstaut.
Aktuell stehen wir in engem Kontakt mit dem Vorstand des Vereins und führen Gespräche über die geplanten Maßnahmen.
Kleingartenanlage
Kleingartenanlage
Die Kleingartenanlage, zu sehen auf unserer Karte mit der Flurnummer 499, befindet sich genau wie der Sportplatz in unmittelbarer Nähe zur Vils. An warmen Tagen und zur Bewässerung der Beete, Pflanzen, Blumen und Sträucher ein Segen, bei Hochwasser allerdings eine echte Gefahr für die Bewohner*innen.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wäre die Kleingartenanlage im Hochwasserfall (ausgehend von einem hundertjährlichen Hochwasser) mit bis zu 0,6 Meter überflutet, ohne Hochwasserrückhaltebecken.
Mit der Umsetzung des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens befinden sich die Schrebergärten im Einstaubereich. Die errechneten Wassertiefen würden 0,5 bis 1 Meter betragen.
ABER: diese genannten Wassertiefen gelten nur bei einem hundertjährlichen Hochwasser (zuletzt im Jahre 1909) in Verbindung mit einem vollen Einstau im Rückhaltebecken.
Wir sind auch hier um eine sehr gute Lösung für die Betroffenen bemüht.
Allgemeine Informationen
Das nördlich von Amberg geplante Hochwasserrückhaltebecken soll die historische Amberger Altstadt vor Hochwasser schützen. Nur wenn die Vils im Norden aufgefangen und gebremst werden kann, hat die Altstadt eine Chance weitestgehend von verheerenden Hochwasserschäden verschont zu bleiben.
Natürlich bedarf es für einen effektiven Hochwasserschutz auch einiger innerörtlicher Maßnahmen (z.B. in der Löffelgasse, Mühlgasse, Schiffgasse, Landratsamt) die ebenfalls in Planung sind.
Der Hochwasserschutz in Amberg stellt uns Planer vor eine besondere Herausforderung, denn das eine funktioniert ohne das andere nicht. Nur ein Hochwasserrückhaltebecken im Norden – ohne innerstädtische Maßnahmen – bietet genauso wenig Schutz als nur die Maßnahmen in der Altstadt ohne ein Hochwasserrückhaltebecken. Ein Zusammenspiel von beidem ist erforderlich um eine Hochwasserkatastrophe für die Bewohner*innen in der Altstadt abzuwenden.
Die Vilsaue ist im jetzigen Zustand bereits bei kleinen Hochwässern breitflächig überschwemmt. Wie auf den oben gezeigten Karten zu sehen ist, würde sich dies durch das geplante Hochwasserrückhaltebecken nicht merklich ändern. Lediglich Einstauflächen auf landwirtschaftlichem Gebiet, rechts neben Trasslberg, würden zusätzlich benötigt werden. Aber auch nur dann, wenn das Hochwasserrückhaltebecken in Betrieb wäre.
Bis zu einem Abfluss von 70 m³/s in der Vils ändert sich am Überschwemmungsgebiet gar nichts, da die Drosselung des Abflusses und damit der Aufstau im Hochwasserrückhaltebecken erst ab diesem Abfluss beginnt.
Interessant zu wissen: das Überschwemmungsgebiet hat bei einem Abfluss in der Vils bei 70 m³/s in etwa die gleiche Ausdehnung wie bei 100 m³/s.