Gewässerrandstreifen

Vorabinformation Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Die Begehung und Einstufung der Gewässer III. Ordnung im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab sowie der kreisfreien Stadt Weiden i.d.OPf. durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden ist abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in den nachfolgenden Karten dargestellt.

  • Übersicht Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und Stadt Weiden i.d.OPf.

  • Bitte Anfangsbuchstaben der Gemeinde anklicken:

    Diese Karten dienen als Vorabinformation und zeigen, ob es sich um ein gewässerrandstreifenpflichtiges Gewässer handelt. Die Kulisse basiert auf einem Fließgewässernetz im Maßstab 1:25.000. Daher kann ein flächenscharfer Bezug zu den jeweiligen Grundstücken nicht gewährleistet werden.

    Am 29.02.2024 bietet das Wasserwirtschaftsamt Weiden eine Informationsveranstaltung dazu an. Danach können Einwände gegen die Kulisse vorgelegt werden. Die Einwendefrist beginnt am 01.03.2024 und endet nach 6 Wochen am 12.04.2024.

    Die Einwendungen sind in schriftlicher Form per Post oder per E-Mail an die Poststelle des Wasserwirtschaftsamtes Weiden zu richten. Die Einwendungen müssen folgende Daten enthalten:
    - Name, Anschrift und Telefonnummer des betroffenen Grundstückseigentümers
    - Flurstücknummer sowie Gemarkung des betroffenen Grundstückes

    Die Gewässerrandstreifenkulisse wird in endgültiger Form ab 01. Juli 2024 im Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt bekannt gemacht.

    Die derzeitige Überprüfung der Gewässerrandstreifenkulisse bezieht sich nur auf die Vorgaben des Art. 16 BayNatschG. Eine eventuelle Pflicht zur Anlage eines Gewässerrandstreifens nach § 38 a WHG oder anderen Rechtsvorschriften wurde nicht geprüft. Hier könnten weitere Vorgaben notwendig sein.

    Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen unter 0961/304-499 oder poststelle@wwa-wen.bayern.de gerne zur Verfügung.