Gewässerrandstreifen
Gewässerverlauf des Hirschauer Mühlbachs
(Erstellung der GWRS-Kulisse)
Gewässerverlauf des Lohbachs
(Erstellung der GWRS-Kulisse)
Ökologischer Wert
Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Beispielsweise vernetzen sie Gewässer und Aue und verknüpfen dadurch wertvolle Lebensräume. Außerdem leisten sie einen erheblichen Beitrag zum Gewässerschutz, indem der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln oder Feinmaterial aus den Ackerböden in die Fließgewässer vermindert wird. Der Gewässererwärmung als Folge des Klimawandels wird durch Beschattung (z.B. durch Bäume oder Sträucher) zudem maßgeblich entgegengewirkt.
Rechtliche Grundlage
Am 01. August 2019 ist die gesetzliche Regelung zur Anlage eines Gewässerrandstreifens (GWRS, Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatSchG) entlang natürlicher Bereiche fließender oder stehender Gewässer sowie Be- und Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlicher Bedeutung (Art. 1 BayWG) in Kraft getreten. Hieraus ergibt sich das Verbot, in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie, diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.
Weiterführende Informationen
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Behördliche Zuständigkeiten
Die Untere Naturschutzbehörde an den Landratsämtern und kreisfreien Städten ist federführend für die Belange aus der Gesetzgebung zu den Gewässerrandstreifen zuständig. Die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung liefert die Kulisse der Gewässer. Im UmweltAtlas Bayern wurde die GWRS-Kulisse für die Gewässer I. und II. Ordnung bereits rechtskräftig veröffentlicht.
Erhebung der GWRS-Kulisse für die Gewässer III. Ordnung im Amtsbereich des WWA Weiden
Im Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamts Weiden haben die Gewässerrandstreifen gerade an den vielen kleinen Oberläufen eine wichtige Funktion hinsichtlich der Zielerreichung. Die Gewässer III. Ordnung und hierbei auch alle kleinen Gräben, Rinnsale und teils wasserführende Mulden werden bis in die Quellregionen nacheinander landkreisweise durch die Mitarbeiter*innen des WWA Weiden begangen, derzeit der Landkreis Neustadt und die kreisfreie Stadt Weiden.
Erstellung der GWRS-Kulisse
Sobald dies für den jeweiligen Landkreis vollständig abgeschlossen ist, erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteiligung und anschließend die Veröffentlichung jeweils zum 01. Juli des Folgejahres.
Den aktuellen Bearbeitungsstand der Erhebung der GWRS-Kulisse für die Gewässer III. Ordnung können Sie nachfolgenden Karten entnehmen.
Was bedeutet dies für Anlieger?
Bereits jetzt gilt für jeden Grundstückseigentümer und Pächter die gesetzliche Verpflichtung, die Gewässerrandstreifen einzuhalten. Die Kulisse der Gewässer I. und II. Ordnung ist bereits rechtskräftig und über den Bayernatlas abrufbar (siehe Link auf dieser Homepage). An den Gewässern Dritter Ordnung ist die Einschätzung der Erfordernis derzeit bis zur Veröffentlichung der Kulisse eigenverantwortlich zu treffen.
Bei direktem Beratungsbedarf stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des WWA Weiden für schriftliche oder telefonische Auskunft sowie Ortstermine gerne zur Verfügung.
Kontaktdaten des WWA Weiden:
Tel.: 0961 304-499
E-Mail: poststelle@wwa-wen.bayern.de
FAQ - Häufige Fragen
Nachfolgend finden Sie die Antworten auf häufige Fragestellungen im Zusammenhang mit den Gewässerrandstreifen.
Wie groß ist die Gesamtlänge der Gewässerrandstreifen jeweils in NEW
und in SAD?
Das Fließgewässernetz des Landkreises Neustadt beträgt etwa 2050 Kilometer, das Fließgewässernetz des Landkreises Schwandorf etwa 1985 Kilometer.
(Beide Werte basieren auf den Basisdaten des Landesamtes für Umwelt)
War die Kartierung eine einmalige Aktion oder sind weitere Begehungen im Laufe
der Zeit vorgesehen?
Die Kartierung der Gewässerrandstreifenkulisse der Landkreise Amberg-Sulzbach,
Schwandorf und Neustadt an der Waldnaab durch das WWA Weiden ist hiermit abgeschlossen. Begehungen für die Kulisse sind in diesen Landkreisen nur bei Einwänden
und nur in Einzelfällen vorgesehen. Die Behörde arbeitet derzeit an der Kartierung im
Landkreis Tirschenreuth. Nach Abschluss dieser Arbeiten ist die Gewässerrandstreifen
kulisse im Amtsgebiet des WWA Weiden fertig erstellt. Darüberhinausgehende Kartierungen sind bisher nicht vorgesehen.
Bezieht sich die Kartierung der Gewässerrandstreifenpflicht durch das WWA nur
auf die Einstufung nach Volksbegehren?
Ja, die Einstufung des WWA bezieht sich ausschließlich auf den Gewässerrandstreifen
nach Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz. Weitere Einstufungen wie zum
Beispiel durch § 38a Wasserhaushaltsgesetz werden durch das Landesamt für Umwelt
in den Umweltatlas eingepflegt.
Wie sieht es mit verrohrten Bächen aus der Flurbereinigung aus? Sind diese auch
mit Gewässerrandstreifen versehen?
Nein, Verrohrungen sind nicht gewässerrandstreifenpflichtig.
Ist ein Gewässerrandstreifen nötig, wenn zwischen Acker und Gewässer ein Weg
ist? Wenn ja, wird der Weg mit zu den 5 Metern gezählt?
An jedem natürlichen Gewässer besteht eine Gewässerrandstreifenpflicht. Der Randstreifen wird ab der Mittelwasserlinie gemessen.
Bei einem Randstreifen von 5 Metern zählt ein Weg zu dem Randstreifen, wenn dieser
innerhalb der 5 Meter liegt.
Muss bei Grünlandnutzung auch 5 m Abstand eingehalten werden?
Auf dem Gewässerrandstreifen ist lediglich eine acker- und gartenbauliche Nutzung untersagt. Eine Grünlandnutzung ist weiterhin möglich. Dies beinhaltet auch eine Düngung
und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach den fachrechtlichen Vorgaben für Grünland (z.B. DüV).
Wie verhält es sich mit den Gewässerrandstreifen bei einer Veränderung des Bach
laufs?
Bei der Gewässerrandstreifenkulisse handelt es sich um eine Hinweiskarte, die darstellt, welche Gewässer randstreifenpflichtig sind. Bei der Einhaltung der Randstreifen zählt die Lage vor Ort.
Befanden sich die untersuchten Gewässerrandstreifen bei den bisherigen Begehungen in einem den Vorschriften entsprechenden Zustand?
Die Überprüfung der Einhaltung von Abstandsauflagen im Sinne der Gewässerrandstreifenpflicht unterliegt nicht dem Zuständigkeitsbereich der Wasserwirtschaftsämter.
Was passiert, wenn die Gewässerrandstreifen nicht im geforderten Zustand sind?
Die Überprüfung der Einhaltung von Abstandsflächen im Sinne der Gewässerrandstreifenpflicht unterliegt der Unteren Wasserbehörde an Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Nähere Auskünfte erhalten Sie dort.
Wenn nun ein bisher unklares Gewässer als gewässerrandstreifenpflichtig eingestuft wird, ab wann ist dann eine ackerbauliche Nutzung verboten? Zum 01.07.24
sind die Flächen ja gewöhnlich bereits bestellt.
Sofern bis zum 1. Juli eines Jahres das Ergebnis in der Hinweiskarte (Umweltatlas) dargestellt ist, sind die Gewässerrandstreifen für die unmittelbar folgende Anbauplanung zu berücksichtigen.
Ist es möglich den Randstreifen als Stilllegung zu führen?
Die Wasserwirtschaftsämter sind damit beauftragt, aus fachbehördlicher Sicht die Einstufung von gewässerrandstreifenpflichtigen bzw. nicht pflichtigen Gewässern vorzunehmen. Bei Fragen über mögliche Ausgleichszahlungen wenden Sie sich bitte an Ihr zu
ständiges AELF.
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