Fallgruppeneinteilung zur Abwasserentsorgung

Die Abwassersituation in allen Gemeinden und Ortsteilen wird fortlaufend durch das Wasserwirtschaftsamt kartiert.

Für eine frühzeitige Abklärung der Abwasserentsorgung bei Bauanträgen und Nutzungsänderungen können diese Daten aufgerufen werden.
Die einzelnen Fallgruppen bedeuten:

FallgruppeErläuterung
IGebiete, die zentral entsorgt werden oder in denen eine zentrale Entsorgung vor Aufnahme der Nutzung vorgesehen ist (z.B. geplante Baugebiete).
IIGebiete, die wegen unverhältnismäßig hohem Aufwand oder technischer Komplikationen derzeit nicht zentral entsorgt werden können.
IIIGebiete, in denen eine zentrale gemeindliche Abwasserentsorgung dauerhaft abgelehnt werden kann, weil wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit durch eine Entsorgung des Abwassers über Kleinkläranlagen nicht beeinträchtigt ist (z.B. Einzelanwesen, Einödhöfe, kleine Weiler).
IV Gebiete, bei denen wegen der besonderen Wassersensibilität eine Einzelfallentscheidung mit Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes erforderlich ist (z.B. Lage im Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebiet, Altlastenverdachtsflächen).
KDas Gebiet befindet sich im Karst und eine direkte Versickerung in den Untergrund ist nicht zulässig. Unter Beachtung des Merkblattes 4.4/22 "Anforderungen an die Einleitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser" (Stand: März 2023) des Bayer. Landesamtes für Umwelt (LfU) sind höhere Anforderungen zu stellen.

Reinigungsklassen für Kleinkläranlagen

Definiert nach den Zulassungsgrundsätzen für allgemein bauaufsichtliche Zulassung für die Anwendung von Kleinkläranlagen durch das Deutsche Institut für Bautechnik.

1.Anlagen mit KohlenstoffeliminationKlasse C
2.Anlagen mit zusätzlicher NitrifikationKlasse N
3.Anlagen mit zusätzlicher DenitrifikationKlasse D
4.Anlagen mit zusätzlicher PhosphoreliminationKlasse C, N, D, +P
5.Anlagen mit zusätzlicher HygienisierungKlasse C, N, D, +H

Die Klassen +P und +H sind Bausteine, die den Klassen C, N, oder D bei Nachweis zugeordnet werden können.

Diesen Reinigungsklassen liegen folgende Anforderungswerte zugrunde, deren Einhaltung im Rahmen des bauaufsichtlichen Zulassungsverfahrens (Verfahrens zur Prüfung der Reinigungsleistung gemäß Anhang B der DIN EN 12566-3) durch ein zugelassenes Prüfinstitut geprüft wird:

KlasseChemischer
Sauerstoff-
bedarf CSB
mg/l
Biochemi-
scher Sauer-
stoffbedarf
BSB5 mg/l
Ammonium-
Stickstoff
NH4-N mg/l
Anorga-
nischer Stick-
stoff
Nanorg mg/l
Phosphor
P mg/l
Faecal coli-
forme Keime in
100 ml KBE
Abfiltrier-
bare Stoffe
AFS mg/l
C150* / 100**40* / 25**     75*
N90* / 75**25* / 15**10**    50*
D90* / 75**25* / 15**10**25**   50*
+P    2**   
+H     100** 

* ermittelt aus der qualifizierten Stichprobe, bei Faecal coliformen Keimen einfache Stichprobe
** ermittelt aus der 24-h Mischprobe

Anlagen ohne allgemein bauaufsichtliche Zulassung, wie z. B. vor Ort hergestellte Abwasserteiche oder Pflanzenbeetanlagen, müssen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) bemessen, errichtet und betrieben werden. Die Erfüllung weitergehender Anforderungen hinsichtlich der Abwasserbehandlung erfordert bei diesen Systemen bestimmte konstruktive Maßnahmen sowie eine auf die Erreichung des Qualitätsziels ausgerichtete und nachgewiesene Bemessung, Betriebsweise und Wartung der Bauwerke.

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Amberg-Sulzbach
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