Trinkwasser - Unser Lebensmittel Nr. 1

Kein anderes Lebensmittel ist so unersetzbar wie Trinkwasser. In Bayern werden 92% des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen. Meistens ist die Qualität des Grundwassers so gut, dass es unbehandelt in das Leitungsnetz gegeben werden kann. Trinkwasser ist das am besten überwachte Lebensmittel: Die Trinkwasserverordnung fordert, es regelmäßig zu überprüfen.

Doch den Wert dieses Geschenks vergessen wir allzu leicht. Wer im Urlaub erfahren hat, dass Süßwasser knapp ist, oder dass es vor dem Trinken abgekocht werden muss, freut sich bei seiner Rückkehr über fließend sauberes Wasser daheim: Klar, appetitlich und natürlich frei von Krankheitserregern - direkt aus dem Hahn.

Die Zuständigkeit für die öffentliche Trinkwasserversorgung liegt nach der bayerischen Gemeindeordnung bei den Städten und Gemeinden. Sie betreiben entweder selbst Wasserversorgungsanlagen oder sie haben sich zu Zweckverbänden zusammengeschlossen, um die Aufgabe gemeinsam, nachhaltig und effektiv wahrzunehmen.

Jede sichere und nachhaltige öffentliche Trinkwasserversorgung erfordert die Stabilität folgender drei Säulen


Nach Artikel 83 Absatz 4 der Verfassung des Freistaates Bayern wacht der Staat über die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Gemeinden und schützt die Gemeinden bei Durchführung ihrer Aufgaben. Um diesen Auftrag erfüllen zu können wurde unter anderem die Eigenüberwachungsverordnung erlassen, welcher auch Wasserversorger unterfallen.


Für den effizienten Vollzug der EÜV ist grundsätzlich der elektronische Datenaustausch zwischen den Berichtspflichtigen und der Wasserwirtschaftsverwaltung vorgesehen. Die Programme SEBAM unterstützen das Erfassen der Mess- und Untersuchungsergebnisse für den anschließenden Datenexport in geprüfte Schnittstellendateien zur Weitergabe an die Behörden.