Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie ist das wichtigste europäische Wassergesetz. Oberstes Ziel der WRRL ist ein „guter Zustand“ der Gewässer. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab: Bei Flüssen wird z.B. überprüft, ob die für den Fluss typischen Fische und Pflanzen vorkommen und wie viele von ihnen vorhanden sind. Zur Beurteilung der Qualität eines Gewässers wird außerdem der chemische Zustand betrachtet.
Die Qualitätsziele der WRRL lauten:
- Ein weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen und Fischen in den Gewässern
- Die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen
- Renaturierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“. (Auszug aus der Europäischen WRRL)
Weiterführende Informationen
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Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Unsere Gewässer, so natürlich wie möglich
Im Rahmen der WRRL werden Umsetzungskonzepte aufgestellt. Diese dienen dazu, die im Maßnahmenprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen zur Gewässerverbesserung zu verorten und die Umsetzung auch zeitlich zu regeln.
Umsetzung Ökologische Durchgängigkeit an Kleinwasserkraftanlagen
Ein großer Anteil der vorgeschlagenen Maßnahmen in den Umsetzungskonzepten betrifft die fehlende ökologische Durchgängigkeit an Kleinwasserkraftanlagen. Fische müssen in den Fließgewässern wandern können, um eine natürliche Fortpflanzung und damit den Erhalt der Arten zu ermöglichen.
Grunderwerb an Gewässern erster und zweiter Ordnung nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die Verbesserung des strukturellen Zustandes eines Gewässers erfordert einen ausreichend breiten Uferstreifen. Eine große Ermittlung und Verortung des Flächenbedarfs erfolgt im Rahmen der Umsetzungskonzepte. Ziel ist es, die benötigten Grundstücke einvernehmlich zu erwerben, um die notwendigen ökologischen Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können.