Grunderwerb an Gewässern erster und zweiter Ordnung nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Abbildung 2: Ökologischer Ausbau Fensterbach IrrenloheBild vergrössern Abbildung 2: Ökologischer Ausbau Fensterbach Irrenlohe

Das Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist es, an allen See-, Fluss- und Grundwasserkörpern bis 2027 den sogenannten „guten Zustand“ zu erreichen. Zur Feststellung des Gesamt-Zustandes wird bei den Flusswasserkörpern (FWK) unter anderem der ökologische Zustand bewertet. Dieser bemisst sich nach der am schlechtesten bewerteten biologischen Qualitätskomponente auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 5 (schlecht). Die vier maßgeblichen Komponenten sind:

  • Fische (Fischfauna)
  • Wirbellose Kleinlebewesen (Makrozoobenthos)
  • Wasserpflanzen und Aufwuchsalgen (Makrophyten und Phytobenthos)
  • Freischwimmende Algen (Phytoplankton; nur an größeren Flüssen z.B. Naab, Regen)

Die Fließgewässer in Bayern verfehlen den „guten ökologischen Zustand“ (Zielbewertung 2) meist aufgrund unzureichender Gewässerstruktur.

Abbildung 4: Wondreb bei Waldsassen nach ökologischen AusbauBild vergrössern Abbildung 4: Wondreb bei Waldsassen nach ökologischen Ausbau

Abbildung 6: Fensterbach bei Freudenberg nach ökologischen AusbauBild vergrössern Abbildung 6: Fensterbach bei Freudenberg nach ökologischen Ausbau

Rechtliche Grundlagen

Am 22. Dezember 2000 trat die europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG, abgekürzt WRRL) zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für die wasserpolitischen Maßnahmen in der europäischen Union in Kraft. Die Richtlinie wurde im Wesentlichen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes sowie zum Teil im Bayerischen Wassergesetz (BayWG) des Freistaates Bayern in nationales Recht umgesetzt.

Behördliche Zuständigkeiten

Für die Unterhaltung der Gewässer erster und zweiter Ordnung ist nach dem WHG (§ 39 WHG) und dem BayWG (Art. 22 BayWG) der Freistaat Bayern, vertreten durch das jeweilige Wasserwirtschaftsamt zuständig. Der Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Weiden umfasst die Landkreise Tirschenreuth, Neustadt a.d. Waldnaab, Amberg-Sulzbach und Schwandorf sowie die kreisfreien Städte Weiden und Amberg.

Liste der Gewässer erster und zweiter Ordnung
Gewässer I. Ordnung Gewässer II. Ordnung
Haidenaab, Haidenaab-Flutkanal, Naab, Regen, Schwarzach Waldnaab, Waldnaab-Flutkanal, Vils Ascha, Creußen, Ehenbach, Fensterbach, Floß, Fichtelnaab, Haidenaab, Haselbach, Hüttenbach, Lauterach, Luhe, Murach, Pfreimd, Röthenbach, Rosenbach, Tirschenreuther Waldnaab, Thumbach, Vils, Wondreb, Zottbach

Fachliche Umsetzung der WRRL

Die WRRL sieht drei aufeinander folgende Bewirtschaftungszeiträume mit je sechs Jahren vor. Zu Beginn des ersten Zeitraumes im Jahr 2009 wurde für jeden FWK ein sogenanntes Maßnahmenprogramm erstellt, welchem vorhandene Defizite herausgearbeitet und für die Verbesserung notwendige Maßnahmen aufgestellt wurden. In den Jahren 2015 und 2021 wurden diese für die darauffolgenden Bewirtschaftungszeiträume aktualisiert.

Auf Basis dieser Maßnahmenprogramme werden in Bayern sogenannte Umsetzungskonzepte (UK) erstellt. In diesen werden die in den Maßnahmenprogrammen festgestellten und zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen detailliert betrachtet und auch lokal verortet. Sie dienen als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahamen. Dabei handelt es sich überwiegend um hydromorphologische Maßnahmen, also Maßnahmen, die den Wasserabfluss und den strukturellen Zustand der Gewässer verbessern sollen.

Grunderwerbsverfahren

Die Verbesserung des strukturellen Zustandes eines Gewässers erfordern einen ausreichend breiten Uferstreifen. Hier hat sich eine Breite von mindestens 10m bewährt (an größeren Gewässern wie Naab oder Regen auch mehr). Neben dem Rückbau von Uferbefestigungen und/oder Pflasterungen im Gewässerbett, der Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Beweglichkeit des Gewässerbettes sowie der Beseitigung von Abstürzen und Querbauwerken ermöglicht der Uferstreifen vor allem das Anlegen und Fördern eines intakten Ufergehölzsaumes. Die Ufervegetation mit Bäumen und Sträuchern sorgt für eine Beschattung des Gewässers und damit für eine Reduzierung der Wassertemperaturen. Dadurch werden die biologischen Umsetzungsprozesse der Nährstoffe im Gewässer minimiert und übermäßiges Wachstum von Pflanzen und Algen verhindert. Uferstreifen sind die Grundlage der ganzheitlichen Verbesserung unserer heimischen Fließgewässer.

Für das Anlegen von Uferstreifen wird Grund und Boden benötigt. Eine grobe Ermittlung und Verortung des Flächenbedarfs erfolgt bereits in den Umsetzungskonzepten. Auf Basis dieser Daten geht das Wasserwirtschaftsamt als Vertreter des Freistaates Bayern auf die Grundstückseigentümer zu und lotet die Möglichkeiten eines Erwerbs der Uferstreifen aus.

Ziel ist es, die benötigten Grundstücke einvernehmlich zu erwerben und die notwendigen ökologischen Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können.

Abbildung 8: Fensterbach bei Dürnsricht nach ökologischen AusbauBild vergrössern Abbildung 8: Fensterbach bei Dürnsricht nach ökologischen Ausbau

Abbildung 10: Fensterbach bei Dürnsricht nach ökologischen AusbauBild vergrössern Abbildung 10: Fensterbach bei Dürnsricht nach ökologischen Ausbau