Ökologische Durchgängigkeit an Kleinwasserkraftanlagen

Umsetzung im Amtsbezirk Wasserwirtschaftsamt Weiden

Meist sind die Eigentümer und Betreiber der Kleinwasserkraftanlagen für die Querbauwerke in den Fließgewässern unterhaltungsverpflichtet. Nach den §§ 33 bis 35 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) obliegt es ihnen, die ökologische Durchgängigkeit herzustellen und eine entsprechende Mindestwassermenge bereitzustellen.

Konkretes Beispiel Landkreis Schwandorf

Aktuell bestehen alleine im Landkreis Schwandorf ca. 110 nicht durchgängige Querbauwerke an Kleinwasserkraftanlagen. Aufgrund der Vielzahl der Anlagen und der aufwändigen Verwaltungsverfahren wird deren Bearbeitung vermutlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes ist es nicht möglich, gleichzeitig alle Querbauwerke aufzugreifen und die Vorgaben umzusetzen.

Querbauwerke verstoßen gegen die Vorgaben gemäß
§34 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Durchgängigkeit
und stellen einen erheblichen Eingriff in die Gewässerökologie der Fließgewässer dar.

Ablauf

  • Das Wasserwirtschaftsamt greift anhand der Umsetzungskonzepte sukzessive die Missstände auf.
  • Die wasserwirtschaftliche Fachbehörde teilt im Rahmen der Technischen Gewässeraufsicht der zuständigen Rechtsbehörde (hier: dem Landratsamt Schwandorf) vorhandene Mängel mit.
  • Als federführende Behörde in wasserrechtlichen Angelegenheiten informiert das Landratsamt den jeweiligen Verpflichteten und fordert deren Behebung.

Die Vorgaben der "Handlungsanleitung zu ökologischen und energiewirtschaftlichen Aspekten der Mindestwasserfestlegung" vom 21.10.2021 gelten für alle Kleinwasserkraftanlagen gleichermaßen. Bei einem Mittelwasserabfluss (MQ) im Gewässer über 1,0 m³/s liegt die abzugebende Mindestwassermenge i.d.R. bei 5/12 des statistischen Mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ). Bei einem geringeren Mittelwasserabfluss steigt die Mindestwassermenge auf 2/3 MNQ.

  • Der Verpflichtete bzw. dessen Planer können durch bauliche Veränderungen von anlagenspezifischen Gegebenheiten im Gewässerbett Möglichkeiten für Abschläge aufzeigen. Zur Planung gehört auch, die messtechnische Bewertung für eine Anpassung durchzuführen.
  • Das Wasserwirtschaftsamt beurteilt als Amtlicher Sachverständiger nach den geltenden fachlichen Vorgaben diese Daten und die darauf aufbauende Planung. Unklare Details können im erforderlichen Wasserrechtsverfahren geklärt werden.
  • Ist dies abgeschlossen, wird die Ökologische Durchgängigkeit an dieser Stelle umgesetzt.