Ökologische Durchgängigkeit an Kleinwasserkraftanlagen

Umsetzung im Amtsbezirk Wasserwirtschaftsamt Weiden

Meist sind die Eigentümer und Betreiber der Kleinwasserkraftanlagen für die Querbauwerke in den Fließgewässern unterhaltungsverpflichtet. Nach den §§ 33 bis 35 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) obliegt es ihnen, die ökologische Durchgängigkeit herzustellen und eine entsprechende Mindestwassermenge bereitzustellen.

Konkretes Beispiel Landkreis Schwandorf

Aktuell bestehen alleine im Landkreis Schwandorf ca. 110 nicht durchgängige Querbauwerke an Kleinwasserkraftanlagen. Aufgrund der Vielzahl der Anlagen und der aufwändigen Verwaltungsverfahren wird deren Bearbeitung vermutlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Alle Querbauwerke können von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes nicht gleichzeitig aufgegriffen und die Vorgaben umgesetzt werden.

Die Querbauwerke verstoßen gegen die Vorgaben §34 WHG Durchgängigkeit und stellen einen erheblichen Eingriff in die Gewässerökologie der Fließgewässer dar.

Ablauf:

  • Das Wasserwirtschaftsamt greift anhand der Umsetzungskonzepte sukzessive die Missstände auf.
  • Die wasserwirtschaftliche Fachbehörde teilt im Rahmen der Technischen Gewässeraufsicht vorhandene Mängel der zuständigen Rechtsbehörde, dem Landratsamt Schwandorf, mit.
  • Als federführende Behörde in wasserrechtlichen Angelegenheit informiert das Landratsamt den jeweilige Verpflichteten und fordert deren Behebung.
  • Nach den Vorgaben der "Handlungsanleitung zu ökologischen und energiewirtschaftlichen Aspekten der Mindestwasserfestlegung" vom 21.10.2021 liegt die Mindestwassermenge grundsätzlich bei 5/12 des statistisschen Mindestwasserablusses (MNQ). Der Verpflichtete bzw. dessen Planer können durch die Beurteilung von anlagenspezifischen Gegebenheiten im Gewässerbett Möglichkeiten für Abschläge aufzuzeigen Zur Planung gehört auch, die messtechnische Bewertung für eine Anpassung durchzuführen.

  • Das Wasserwirtschaftsamt beurteilt als Amtlicher Sachverständiger nach den geltenden fachlichen und rechtlichen Vorgaben diese Daten und die darauf aufbauende Planung. Unklare Details können im erforderlichen Wasserrechtsverfahren geklärt werden.
  • Ist dies abgeschlossen, wird die Ökologische Durchgängigkeit an dieser Stelle umgesetzt.