Gewässerrandstreifen

Vorabinformation Landkreis Amberg-Sulzbach

Die Begehung und Einstufung der Gewässer III. Ordnung im Landkreis Amberg-Sulzbach sowie der kreisfreien Stadt Amberg durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden ist abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in den nachfolgenden Karten dargestellt.

Bitte Anfangsbuchstaben der Gemeinde anklicken:

Diese Karten dienen als Vorabinformation und zeigen, ob es sich um ein gewässerrandstreifenpflichtiges Gewässer handelt. Die Kulisse basiert auf einem Fließgewässernetz im Maßstab 1:25.000. Daher kann ein flächenscharfer Bezug zu den jeweiligen Grundstücken nicht gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie die Updates der Ergebniskarten, welche aufgrund von Einwendungen zur Kulisse durchgeführt werden (siehe Datum Wasserzeichen).
Ein entgültiger Stand der Karten wird nach der Bearbeitung aller eingegangenen Einwendungen garantiert.

Am 10.03.2022 hatte das Wasserwirtschaftsamt Weiden eine Informationsveranstaltung dazu angeboten. Danach konnten in einem Zeitraum von 3 Wochen (11.03.2022 bis 01.04.2022) Einwände gegen die Kulisse vorgelegt werden.

Einwände zur Gewässerrandstreifen-Kulisse können zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr eingereicht werden.

Die Gewässerrandstreifenkulisse wird in endgültiger Form ab 01. Juli 2022 im Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt bekannt gemacht.

Die derzeitige Überprüfung der Gewässerrandstreifenkulisse bezieht sich nur auf die Vorgaben des Art. 16 BayNatschG. Eine eventuelle Pflicht zur Anlage eines Gewässerrandstreifens nach § 38 a WHG oder anderen Rechtsvorschriften wurde nicht geprüft. Hier könnten weitere Vorgaben notwendig sein.

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen unter 0961/304-499 oder poststelle@wwa-wen.bayern.de gerne zur Verfügung.