Hochwasserschutz Grafenricht, Gemeinde Stulln

Die Vorplanung für den Hochwasserschutz wurde im Mai 2018 mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass kein Hochwasserschutz für Grafenricht notwendig ist. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der Bürgerversammlung im Gemeindehaus in Stulln am 23. Mai 2018 vorgestellt.

Das neu berechnete Überschwemmungsgebiet eines hundertjährlichen Hochwasserereignisses hat ergeben, dass lediglich zwei Gebäude vom Hochwasser geringfügig betroffen sind. Das Schadenspotential und die Kosten für eine Hochwasserschutzmaßnahme stehen somit nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Der Hochwasserschutz für Grafenricht wird daher nicht weiter verfolgt.

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