Gewässerrandstreifen

Gewässerverlauf des Lohbachs (Erstellung der GWRS-Kulisse)Bild vergrössern Gewässerverlauf des Lohbachs
(Erstellung der GWRS-Kulisse)

Ökologischer Wert

Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Beispielsweise vernetzen sie Gewässer und Aue und verknüpfen dadurch wertvolle Lebensräume. Außerdem leisten sie einen erheblichen Beitrag zum Gewässerschutz, indem der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln oder Feinmaterial aus den Ackerböden in die Fließgewässer vermindert wird. Der Gewässererwärmung als Folge des Klimawandels wird durch Beschattung (z.B. durch Bäume oder Sträucher) zudem maßgeblich entgegengewirkt.

Rechtliche Grundlage

Am 01. August 2019 ist die gesetzliche Regelung zur Anlage eines Gewässerrandstreifens (GWRS, Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatSchG) entlang natürlicher Bereiche fließender oder stehender Gewässer sowie Be- und Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlicher Bedeutung (Art. 1 BayWG) in Kraft getreten. Hieraus ergibt sich das Verbot, in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie, diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.

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Behördliche Zuständigkeiten

Die Untere Naturschutzbehörde an den Landratsämtern und kreisfreien Städten ist federführend für die Belange aus der Gesetzgebung zu den Gewässerrandstreifen zuständig. Die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung liefert die Kulisse der Gewässer. Im UmweltAtlas Bayern wurde die GWRS-Kulisse für die Gewässer I. und II. Ordnung bereits rechtskräftig veröffentlicht.

Erhebung der GWRS-Kulisse für die Gewässer III. Ordnung im Amtsbereich des WWA Weiden

Im Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamts Weiden haben die Gewässerrandstreifen gerade an den vielen kleinen Oberläufen eine wichtige Funktion hinsichtlich der Zielerreichung. Die Gewässer III. Ordnung und hierbei auch alle kleinen Gräben, Rinnsale und teils wasserführende Mulden werden bis in die Quellregionen nacheinander landkreisweise durch die Mitarbeiter*innen des WWA Weiden begangen, derzeit der Landkreis Neustadt und die kreisfreie Stadt Weiden.

Erstellung der GWRS-KulisseBild vergrössern Erstellung der GWRS-Kulisse

Sobald dies für den jeweiligen Landkreis vollständig abgeschlossen ist, erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteiligung und anschließend die Veröffentlichung jeweils zum 01. Juli des Folgejahres.

Was bedeutet dies für Anlieger?

Bereits jetzt gilt für jeden Grundstückseigentümer und Pächter die gesetzliche Verpflichtung, die Gewässerrandstreifen einzuhalten. Die Kulisse der Gewässer I. und II. Ordnung ist bereits rechtskräftig und über den Bayernatlas abrufbar (siehe Link auf dieser Homepage). An den Gewässern Dritter Ordnung ist die Einschätzung der Erfordernis derzeit bis zur Veröffentlichung der Kulisse eigenverantwortlich zu treffen.

Bei direktem Beratungsbedarf stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des WWA Weiden für schriftliche oder telefonische Auskunft sowie Ortstermine gerne zur Verfügung.

Kontaktdaten des WWA Weiden:
Tel.: 0961 304-499
E-Mail: poststelle@wwa-wen.bayern.de

FAQ - Häufige Fragen

Nachfolgend finden Sie die Antworten auf häufige Fragestellungen im Zusammenhang mit den Gewässerrandstreifen.

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